90 Tage Besuchervisum für Betroffene des Erdbebens in der Türkei und Syrien

Das vereinfachte Verfahren wurde bekanntgegeben! Stand: 13.02.2023
https://kanzlei-guezel.de/besuchervisum-fuer-erdbebenopfer-vereinfachtes-verfahren-13-02-2023/

Erdbebenopfern wird ermöglicht, auf Wunsch bis zu 90 Tage bei Angehörigen in Deutschland unterzukommen. Hierfür müssen die Erdbebenopfer lediglich ein Besuchervisum beantragen.

Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung erforderlich:

  • Erklärung über den Aufenthalt in Deutschland, z.B. Einladungsschreiben
  • Nachweis über die nötigen finanziellen Mittel für die Reise, z.B. Vorlage von Flugtickets oder Nachweise über Bankguthaben des Reisenden
  • Krankenversicherung für Reisen nach Deutschland
  • Absicht des Antragsstellers, den Schengenraum vor Ablauf der Gültigkeitsdauer den Schengenraum wieder zu verlassen

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes werden im Rahmen des Visumsverfahrens „die schwierige humanitäre Situation vor Ort“ berücksichtigt.

Die Anträge können in den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei oder dem Visa-Dienstleister iDATA eingereicht werden.

Die Anträge von syrischen Erdbebenopfern werden von den umliegenden Auslandsvertretungen u.a. die Botschaften in Beirut oder Amman sowie durch das Generalkonsulat in Istanbul entgegengenommen.

Weitere wichtige Infoblätter des Auwärtigen Amtes:

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1 Kommentar zu „90 Tage Besuchervisum für Betroffene des Erdbebens in der Türkei und Syrien“

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