Das vereinfachte Verfahren wurde bekanntgegeben! Stand: 13.02.2023
https://kanzlei-guezel.de/besuchervisum-fuer-erdbebenopfer-vereinfachtes-verfahren-13-02-2023/
Erdbebenopfern wird ermöglicht, auf Wunsch bis zu 90 Tage bei Angehörigen in Deutschland unterzukommen. Hierfür müssen die Erdbebenopfer lediglich ein Besuchervisum beantragen.
Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung erforderlich:
- Erklärung über den Aufenthalt in Deutschland, z.B. Einladungsschreiben
- Nachweis über die nötigen finanziellen Mittel für die Reise, z.B. Vorlage von Flugtickets oder Nachweise über Bankguthaben des Reisenden
- Krankenversicherung für Reisen nach Deutschland
- Absicht des Antragsstellers, den Schengenraum vor Ablauf der Gültigkeitsdauer den Schengenraum wieder zu verlassen
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes werden im Rahmen des Visumsverfahrens „die schwierige humanitäre Situation vor Ort“ berücksichtigt.
Die Anträge können in den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei oder dem Visa-Dienstleister iDATA eingereicht werden.
Die Anträge von syrischen Erdbebenopfern werden von den umliegenden Auslandsvertretungen u.a. die Botschaften in Beirut oder Amman sowie durch das Generalkonsulat in Istanbul entgegengenommen.
Weitere wichtige Infoblätter des Auwärtigen Amtes:
- Antragsformular Schengen-Visum (deutsch/türkisch)
- Videx Online-Visum-Antrag
- Allgemeine Informationen zum Schengenvisum
- Hinweise zur Reisekrankenversicherung
- Hinweise Visum für Besuchsreisen
Verwandter Beitrag:
https://kanzlei-guezel.de/besuchervisum-fuer-erdbebenopfer-in-der-tuerkei-und-syrien-das-sollten-angehoerige-jetzt-tun/
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Thema Visum
Sie können uns per WhatsApp 0711 – 50 47 92 98 und E-Mail info@kanzlei-guezel.de sowie telefonisch unter 0711 – 50 47 92 98 erreichen
Pingback: Besuchervisum für Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien – Das sollten Angehörige jetzt tun | GÜZEL Anwaltskanzlei Stuttgart