Besuchervisum für Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien – Das sollten Angehörige jetzt tun

Das vereinfachte Verfahren wurde bekanntgegeben! Stand: 13.02.2023
https://kanzlei-guezel.de/besuchervisum-fuer-erdbebenopfer-vereinfachtes-verfahren-13-02-2023/

Das Bundesinnenministerium erklärte am Wochenende, dass die Visa-Vergabe für Erdbebenopfer aus der Türkei und Syrien unbürokratisch und schnell erfolgen soll. Eine Aufhebung der Visa-Pflicht wird es allerdings nicht geben.

Stand jetzt soll es Erdbebenopfern ermöglicht werden, bei ihren in Deutschland lebenden Verwandten 1. oder 2. Grades für eine Dauer von bis zu 90 Tagen unterzukommen.

Hierfür bedarf es zwingend einer Verpflichtungserklärung der in Deutschland lebenden Verwandten.
Daher ist es ratsam, bereits jetzt bei den Ausländerbehörden eine Verpflichtungserklärung abzugeben für Verwandte 1. oder 2. Grades.

Zeitgleich empfiehlt es sich, einen Termin bei dem Dienstleister iDATA für die Visa-Beantragung zu vereinbaren. Zwar teilt das Auswärtige Amt mit, dass die Kapazitäten der Visumszentren des Dienstleisters iDATA ausgebaut werden. Allerdings sollte mit einem hohen Anfrageaufkommen gerechnet und daher rechtzeitig ein Termin vereinbart werden.

Sobald die konkreten Anforderungen an das Visumsverfahren für Erdbebenopfer veröffentlicht werden, werden wir diese selbstverständlich in unserem Ratgeber bekanntgeben.

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