Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten im Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Unsere Expertise bieten wir insbesondere bei folgenden Themen an:
- Kündigungsschutzverfahren
- Sie haben eine Kündigung erhalten? Damit eine – berechtigte oder unberechtigte – Kündigung nicht wirksam wird, muss innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Daher ist es für den Arbeitnehmer von höchstem Interesse diese Klagefrist einzuhalten.
Gemeinsam mit Ihnen werden wir die möglichen Ziele besprechen und die entsprechenden Schritte einleiten.
- Sie haben eine Kündigung erhalten? Damit eine – berechtigte oder unberechtigte – Kündigung nicht wirksam wird, muss innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Daher ist es für den Arbeitnehmer von höchstem Interesse diese Klagefrist einzuhalten.
- Abschluss eines Aufhebungsvertrages
- Eine besondere Form das Arbeitsverhältnis zu beenden ist der Aufhebungsvertrag. Wir prüfen für Sie ihren Aufhebungsvertrag.
- Abfindungsansprüche
- Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Jedoch wird die Abfindung immer dann relevant, wenn im Kündigungsschutzverfahren gute Erfolgsaussichten für den Arbeitnehmer bestehen.
- Vergütungsansprüche
- Sie haben keine oder eine zu geringe Vergütung erhalten? Nach anwaltlicher Prüfung werden wir Ihnen unsere Einschätzung geben.
- Arbeitszeugnis
- Sie möchten Ihr Arbeitszeugnis von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen? Sie sind unzufrieden mit Ihrer Benotung und möchten vom Arbeitgeber eine Korrektur? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
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