Verkehrsrecht
Ein Unfall geschieht immer unerwartet. Häufig sind die Beteiligten überfordert und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Mit der richtigen Verhaltensweise lässt sich später auftretenden Problemen entgegenwirken.
Falls Sie in einen Unfall verwickelt sind, rufen Sie uns für eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung unter 0711 – 50 47 92 98 an oder schreiben uns auf WhatsApp 0711 – 50 47 92 98.
In Notfällen erreichen Sie uns auch unter 0151 – 178 702 89
Wenn Sie als Geschädigter keine Schuld trifft, so kommt die gegnerische Versicherung in einem Haftpflichtunfall insbesondere für folgende Schadenspositionen auf.
- Anwaltskosten
- Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten unserer Leistung.
- Sachverständigenkosten
- Damit die Schadenshöhe festgestellt werden kann, bedarf es eines Sachverständigengutachtens.
- Reparaturkosten
- Die Reparaturkosten können wahlweise auf Basis des Gutachtens geltend gemacht werden (sog. fiktive Reparaturkosten) oder auf Basis der Werkstattrechung infolge tatsächlicher Reparatur.
- Wertminderung
- Auch wenn das Fahrzeug nach einem Unfall in der Fachwerkstatt vollständig repariert wird, so haftet dem Fahrzeug die Eigenschaft als „Unfallfahrzeug“ an. Den Unfall muss der Verkäufer bei einem Weiterverkauf des Fahrzeugs offen legen, der sich wiederrum im Verkaufspreis niederschlägt, sog. merkantiler Minderwert.
- Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfall
- Für die Dauer der Reparatur haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf einen Mietwagen. Falls Sie sich jedoch gegen einen Mietwagen entscheiden, so steht Ihnen die sog. Nutzungsausfallentschädigung zu.
- Schmerzensgeld
- Neben dem Sachschaden können bei einem Unfall Personenschäden entstehen.
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