Asylrecht und Ausländerrecht
Wir beraten und vertreten Sie in auf dem Gebiet des Ausländerrechts. Unsere Expertise bieten wir insbesondere bei folgenden Themen an:
- Niederlassungserlaubnis
- Mit der Niederlassungserlaubnis erhalten Sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland.
Wir beraten & vertreten Sie bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis.
- Mit der Niederlassungserlaubnis erhalten Sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland.
- Einbürgerung
- Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsbürgerschaft. Als deutscher Staatsbürger müssen Sie keine Termine mehr bei der Ausländerbehörde wahrnehmen.
Damit Sie die Einbürgerung so schnell wie möglich erhalten, kümmern wir uns um das Einbürgerungsverfahren.
- Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsbürgerschaft. Als deutscher Staatsbürger müssen Sie keine Termine mehr bei der Ausländerbehörde wahrnehmen.
- Visum
- Als ausländischer Staatsbürger müssen Sie für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen Visumsantrag in der Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland stellen. Es gibt zwei Arten von Visa:
– Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte mit einer Dauer bis zu 90 Tage
– Nationales Visum für längerfristige Aufenthalte
- Als ausländischer Staatsbürger müssen Sie für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen Visumsantrag in der Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland stellen. Es gibt zwei Arten von Visa:
- Aufenthaltserlaubnis
- Die Aufenthaltserlaubnis ist eine befristete und für bestimmte Aufenthaltszwecke erteilter Aufenthaltstitel. Folgende Aufenthaltszwecke sind im Aufenthaltsgesetz geregelt:
– Ausbildung
– Erwerbstätigkeit
– völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
– familiäre Gründe
- Die Aufenthaltserlaubnis ist eine befristete und für bestimmte Aufenthaltszwecke erteilter Aufenthaltstitel. Folgende Aufenthaltszwecke sind im Aufenthaltsgesetz geregelt:
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