Besuchervisum für Erdbebenopfer – Vereinfachtes Verfahren 13.02.2023

Das Auswärtige Amt hat mit dem Bundesinnenministerium ein vereinfachtes Visumverfahren abgestimmt.

Das vereinfachte Verfahren findet Anwendung beim Vorliegen folgender Voraussetzungen:

  • Nachvollziehbare individuelle Betroffenheit vom Erdbeben
  • Verwandtschaft 1. oder 2. Grades (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister)
  • Verwandter hat die deutsche Staatsangehörigkeit oder hat einen dauerhaften deutschen Aufenthaltstitel
  • Verpflichtungserklärung
  • Wohnsitz war zum Zeitpunkt des Erdbebens in einer der betroffenen Provinzen

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Antragsformular
  • gültiger (auch vorläufiger) türkischer Pass
  • Krankenversicherung
  • Biometrisches Foto
  • Verpflichtungserklärung eines Verwandten 1. oder 2. Grades im Original
  • Kopie des Personalausweises oder Passes und ggf. des Aufenthaltstitels der einladenden Person
  • Wohnsitznachweis mit Historie (Historie muss den Wohnsitz im Erdbebengebiet zum Zeitpunkt der Katastrophe belegen)
  • Verwandtschaftsnachweis
  • Kurze, schriftliche Schilderung der Notlage
  • Bei Minderjährigen: Unterschriften/notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern bzw. Nachweis der Alleinsorge oder der vorübergehenden Personensorge

Die Antragsstellung kann ohne vorherige Terminbuchung mit vollständigen Unterlagen in den Visazentren des Dienstleisters iDATA eingereicht werden.

Das Visum wird gebührenfrei erteilt.

Für allgemeine und konkrete Fragen steht eine Hotline zur Verfügung, weshalb auf die Webseite des Auswärtigen Amtes hingewiesen wird:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/krisenpraevention/humanitaere-hilfe/erdbeben-tuerkei-syrien-faq/2581294#content_3