Frauen haben Anspruch auf gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit

Das BAG entschied mit seinem Urteil vom 16.02.2023, Az.: 8 AZR 450/21, dass Frauen der gleiche Lohn bei gleicher Arbeit zustehen.

Der bislang als Begründung vorgebrachte Aspekt des Verhandlungsgeschicks reicht für eine schlechtere Bezahlung von Frauen nicht aus. Will der Arbeitgeber nun eine unterschiedliche Bezahlung vornehmen, braucht es eine gute Begründung.

In dem oben genannten Urteil wurde der klagenden Partei deshalb eine Gehaltsnachzahlung sowie eine Entschädigung zugesprochen.