Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023 – Was ändert sich für Asylbewerber?

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023 wurde beschlossen. Doch was ändert sich für Asylbewerber?

Bislang war es so, dass qualifizierte Asylbewerber – wollten sie eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen – zunächst aus Deutschland ausreisen und im Heimatland ein Arbeitsvisum beantragen mussten. Nur so war die Erteilung eines Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft möglich.

Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist nunmehr ein sogenannter Spurwechsel möglich.

Stichtag für den Spurwechsel ist der 29. März 2023.

Asylbewerber, die vor dem 29.03.2023 einen Asylantrag gestellt haben, können ihren Asylantrag zurückziehen und eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Asylbewerber entsprechende Qualifikation und ein Arbeitsplatzangebot hat oder sich bereits in einem entsprechenden Arbeitsverhältnis befindet. Eine vorherige Ausreisepflicht entfällt somit.

Wer eine Fachkraft ist und was qualifizierte Berufsausbildung bedeutet, haben wir von der GÜZEL Anwaltskanzlei in einem weiteren Beitrag zusammengefasst.

Sie möchten, dass ein Anwalt Ihren Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels einreicht, oder haben einen Ablehnungsbescheid erhalten? Rechtsanwalt Abdulgani Güzel unterstützt Sie in diesen Angelegenheiten.

Sie erreichen die GÜZEL Anwaltskanzlei per WhatsApp 0711 – 50 47 92 98 und E-Mail info@kanzlei-guezel.de sowie telefonisch unter 0711 – 50 47 92 98