Wer ist Fachkraft im Sinne des Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni 2023 ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Stellt sich also die Frage, wer nun Fachkraft ist?

Hierzu bedarf es eines Blickes in das Aufenthaltsgesetz:

So steht in § 18 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz, dass Fachkraft derjenige ist, der

  1. eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsausbildung besitzt (Fachkraft mit Berufsausbildung) oder
  2. einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt (Fachkraft mit akademischer Ausbildung)

Fachkraft ist demnach derjenige, der

  1. eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen hat
  2. eine qualifizierte Berufsausbildung im Ausland abgeschlossen hat und diese gleichwertig mit einer inländischen Berufsausbildung ist
  3. einen deutschen Hochschulabschluss besitzt
  4. einen ausländischen Hochschulabschluss besitzt und dieses vergleichbar mit einem deutschen Hochschulabschluss ist

Es stellt sich somit an die folgende Frage:

Was ist eine qualifizierte Berufsausbildung?

Auch hier ist ein Blick in das Aufenthaltsgesetz zu werfen.
 
So heißt es in § 2 Abs. 12a AufenthG, dass eine qualifizierte Berufsausbildung vorliegt,
wenn es sich um eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist.
 
Eine Übersicht über die anerkannten Ausbildungsberufe bietet das „Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe“ – veröffentlicht vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

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1 Kommentar zu „Wer ist Fachkraft im Sinne des Fachkräfteeinwanderungsgesetz?“

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