Frauen haben Anspruch auf gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit
Das BAG entschied mit seinem Urteil vom 16.02.2023, Az.: 8 AZR 450/21, dass Frauen der gleiche Lohn bei gleicher Arbeit zustehen. Der bislang als Begründung vorgebrachte Aspekt des Verhandlungsgeschicks reicht für eine schlechtere Bezahlung von Frauen nicht aus. Will der Arbeitgeber nun eine unterschiedliche Bezahlung vornehmen, braucht es eine gute Begründung. In dem oben genannten …
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