Wann muss die Polizei bei einem Verkehrsunfall gerufen werden?

Grundsätzlich empfehlen wir Geschädigten bei jedem Verkehrsunfall die Polizei zu verständigen. Gerufen werden sollte die Polizei jedoch insbesondere dann, wenn:

– Personen verletzt wurden
– ein hoher Sachschaden entstanden ist
– die Sachlage unklar ist
– der Fahrer nicht der Fahrzeughalter ist
– die Unfallstelle zu sichern ist
– der Verdacht einer Straftat besteht
– ein Wildunfall passiert

Bei sog. Bagatellunfällen (d.h. solche mit einem geringen Sachschaden) kann die Abwicklung auch ohne eine Verständigung der Polizei erfolgen. In diesem Fall ist jedoch eine eigenenständige Beweissicherung sehr wichtig.

Hinweis:
Wenn Sie als Geschädigter keine Schuld trifft, so kommt die gegnerische Versicherung in einem Haftpflichtunfall insbesondere für folgende Schadenspositionen auf:

  • Anwaltskosten
  • Sachverständigenkosten (Bagatellgrenze ca. 1000€)
  • Reparaturkosten

Falls Sie in einen Unfall verwickelt sind, rufen Sie uns für eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung.
Sie können uns per WhatsApp 0711 – 50 47 92 98 und E-Mail info@kanzlei-guezel.de sowie telefonisch unter 0711 – 50 47 92 98 erreichen.