Strafen beim E-Scooter fahren

E-Scooter verbessern die Vielfalt der Mobilität. So stehen E-Scooter verschiedener Sharing-Anbieter an jeder Straßenecke. Damit ist die neue Form der Fortbewegung in jeder Stadt omnipräsent und beschäftigen auch immer wieder die Gerichte. Ein Grund mehr, weshalb man sich die möglichen Strafen für E-Scooter fahren vor Augen führen sollte.

Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten

Zunächst einmal müssen die Strafen beim E-Scooter fahren unterteilt werden. So können beim E-Scooter fahren einerseits Straftaten verwirklicht werden, andererseits aber auch nur bloße Ordnungswidrigkeiten. Als weitere Nebenfolgen von Strafen beim E-Scooter fahren kommen Punkte in Flensburg sowie der Führerscheinentzug in Betracht.

Straftatbestände

Als häufigste Straftat beim E-Scooter fahren kommt die Trunkenheitsfahr nach § 316 StGB in Betracht:

Danach macht sich strafbar, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.

Absolute Fahruntüchtigkeit

Wegen der Einordnung von E-Scootern als Kraftfahrzeuge gelten als Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille. Beim Erreichen dieses Grenzwertes wird die Fahruntüchtigkeit unwiderleglich vermutet. Es kommt somit nicht mehr darauf an, ob beim Fahrer typische Ausfallerscheinungen vorlagen.

Relative Fahruntüchtigkeit

Eine relative Fahruntüchtigkeit nimmt man aber einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mehr als 0,3 Promille an, wenn zusätzlich typische Ausfallerscheinungen vorliegen. Typische alkoholbedingte Ausfallerscheinungen können sein:

  • Schlangenlinien fahren
  • Beeinträchtige Reaktionsfähigkeit
  • Torkeln

Mögliche Strafe

Die Trunkenheitsfahrt ist nach § 316 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht. Zusätzlich kommt die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB in Betracht. Gegebenenfalls kann die Fahrererlaubnis vorläufig, noch vor einer Verurteilung, gemäß § 111a StPO entzogen werden.

Sollten Sie bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt worden sein, so kann sich die Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt lohnen. Wir von der Kanzlei GÜZEL stehen Ihnen mir Rat und Tat zur Verfügung. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

Ordnungswidrigkeiten

Bei geringen Vergehen drohen als Strafen beim E-Scooter fahren lediglich Bußgelder. Nachfolgend eine Übersicht der gängigsten Bußgeldstrafen:

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
E-Scooter ohne Betriebserlaubnis gefahren70 €
Inbetriebnahme eines E-Scooters ohne Betriebserlaubnis angeordnet oder zugelassen70 €
E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz gefahren40 €
Inbetriebnahme eines E-Scooters ohne gültigen Versicherungsschutz angeordnet oder zugelassen40 €
mit dem E-Scooter eine nicht zulässige Verkehrsfläche befahren15 €
E-Scooter nebeneinander gefahren15 €
Rotlichtverstoß mit E-Scooter (Ampel weniger als 1 Sekunde rot)60 €1
Rotlichtverstoß mit E-Scooter (Ampel länger als 1 Sekunde rot)100 €1
Zu zweit E-Scooter gefahren10 €
Freihändig E-Scooter gefahren10 €
0,5 Promille Grenze überschritten (1. Mal)500 €21 Monat
2. Mal1000 €23 Monate
3. Mal1500 €23 Monate

Sie haben einen Strafbefehl, Anklageschrift oder Bußgeldbescheid erhalten und brauchen anwaltlichen Rat?
Sie können uns per WhatsApp 0711 – 50 47 92 98 und E-Mail info@kanzlei-guezel.de sowie telefonisch unter 0711 – 50 47 92 98 erreichen.