Schufa: Restschuldbefreiung wird nach 6 Monaten gelöscht

Schufa ist die wohl bekannteste deutsche Auskunftei. Als Auskunftei erhebt und speichert die Schufa Daten über so ziemlich jeden und stellt diese seinen Vertragspartnern zur Verfügung. Hintergrund der Weitergabe dieser Informationen ist die Einschätzung der Kreditwürdigkeit der jeweils betreffenden Person und damit der Schutz vor Verlusten beim Vertragspartner.

Speicherdauer bei Privatinsolvenzen

Bislang war es so, dass die Schufa bei Verbraucherinsolvenzen (Privatinsolvenz) den entsprechenden Insolvenzvermerk 3 weitere Jahre gespeichert hatte. Damit war die betroffene Person wegen der Restschuldbefreiung zwar seine Schulden los, wegen der noch dreijährigen Eintragung bei der Schufa faktisch jedoch gehindert voll am Wirtschaftsleben teilzunehmen.

Wie lange besteht ein Schufa-Eintrag bei Privatinsolvenz?

Nun hat die Schufa, vor dem Hintergrund des zu erwartenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Speicherdauer nach dem Privatinsolvenzverfahrens auf 6 Monate verkürzt. Danach wird der Insolvenzvermerk gelöscht.

Damit ist es der betroffenen Person möglich, nach einer Verbraucherinsolvenz zeitnah wieder voll am Wirtschaftsleben teilzunehmen.

Sie haben einen Eintrag bei der Schufa und möchten diesen vorzeitig löschen lassen?
Wir von der GÜZEL Anwaltskanzlei stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite!
Sie können uns per WhatsApp 0711 – 50 47 92 98 und E-Mail info@kanzlei-guezel.de sowie telefonisch unter 0711 – 50 47 92 98 erreichen.