Medizinische Masken im Verbandskasten

Ab dem 01.02.2023 gelten für den Verbandskasten im Fahrzeug neue Regeln. So besagt die neue Richtlinie DIN 13164, Ausgabe Februar 2022, dass nunmehr 2 medizinische Gesichtsmasken im Verbandskasten enthalten sein müssen.

Als Inhalt sind medizinische Masken ausreichend. Es müssen sich bei den Masken um keine FFP2-Masken handeln.

Welche Strafe droht, wenn keine medizinische Maske im Verbandskasten enthalten ist?

Bislang wurde der § 35h StVZO, welche die Pflicht über das Mitführen des Verbandskastens regelt, nicht angepasst. Somit findet die Regelung DIN 13164 Ausgabe 1998 oder Ausgabe 2014 weiterhin Anwendung mit der Folge, dass die medizinische Maske im Verbandskasten (noch) nicht verpflichtend ist.
 
Sollte dies sich in der Zukunft ändern und zu einer Pflicht werden, so würde ein Verstoß – bei Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs – mit 5 € geahndet werden. Maßgeblich hierfür ist die Tatbestandsnummer 335124 BT KAT OWi (Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog).

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