Alkohol am Steuer – Promillegrenzen im Auto

Fast bei jeder Party zu sehen: Der Gast, der kein Alkohol trinken darf, da er die Freunde sicher nach Hause fahren muss.
Doch welche Promillegrenzen gelten im Zusammenhang mit der Fahrt im Auto?

Alkohol am Steuer sollte vermieden werden

Grundsätzlich sollte vor einer Autofahrt kein Alkohol getrunken werden.

Darüber hinaus gilt für Fahranfänger in der Probezeit sowie Fahrzeugführer unter 21 ein striktes Alkoholverbot.
Der Promillewert muss 0,0 ‰ betragen.

0,3 Promillegrenze

Die erste wichtige Promillegrenze liegt bei 0,3 ‰. Ab einem Promillewert von 0,3 ‰ ist die Rede von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“.

Die relative Fahruntüchtigkeit hat seinerseits zur Folge, dass die Alkoholfahrt – bei hinzutreten weiterer Indizien – strafrechtlich verfolgt werden kann.

Als Ausfallerscheinungen kommen unteranderem in Betracht:

  • Lallende Sprache
  • Schlangenlinien fahren
  • Torkeln
  • Rücksichtsloses Fahren

0,5 Promillegrenze

Mit Erreichen der 0,5 Promillegrenze wird die Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG erfüllt. Wer demnach ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von 0,5 ‰ oder mehr führt, handelt ordnungswidrig.

Die Sanktion für den Ersttäter beträgt 500 €. Zusätzlich gibt es 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Falls es sich bereits um den zweiten Verstoß handelt, so beträgt das Bußgeld nunmehr 1000 €. Zusätzlich gibt es 2 Punkte in Flensburg und
3 Monate Fahrverbot.

Beim dritten Verstoß erhöht sich das Bußgeld auf 1500 €, wobei die Höhe der Punkte in Flensburg sowie die Dauer des Fahrverbots dem des zweiten Verstoßes  entsprechen.

1,1 Promillegrenze

Die „magische Promillegrenze“ wird ab einem Promillewert von 1,1 ‰ erreicht. Die Überschreitung der 1,1 Promillegrenze ist auch bekannt unter der „absoluten Fahruntüchtigkeit“.

Die Überschreitung dieser Promillegrenze führt stets zum Vorliegen einer Straftat. Unberücksichtigt bleibt die persönliche Alkoholtoleranz.

Die Strafandrohung der Trunkenheit im Verkehr liegt bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Wurden Sie mit Alkohol am Steuer erwischt und brauchen eine Verteidigung?

Rechtsanwalt Abdulgani Güzel ist auf dem Rechtsgebiet des Strafrechts tätig, berät und verteidigt Sie bei dem Vorwurf der Trunkenheitsfahrt und unterstützt Sie bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Sie erreichen die GÜZEL Anwaltskanzlei per WhatsApp 0711 – 50 47 92 98 und E-Mail info@kanzlei-guezel.de
sowie telefonisch unter 0711 – 50 47 92 98