Mahnung der GMI Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH für die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG

Uns lag eine Mahnung der GMI Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH, die durch die Presse Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG (PVZ) mit dem Einzug einer Forderung beauftragt wurde, welche ihrem (die der PVZ) Auftraggeber Wolfgang Klenk e.K. – Abonnentenverwaltung zustehen soll.

Unsere Mandantin soll angeblich ein Abonnement über eine Zeitschriftenlieferung mit der Wolfgang Klenk e.K. – Abonnentenverwaltung abgeschlossen haben. Mit der Betreuung des Abonnementsverwaltung soll zeitgleich die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG beauftragt worden sein. Die Mahnung stammte letztendlich von der GMI Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH.

Unsere Mandantin war sich jedoch sicher, kein Abonnement über eine Zeitschriftenlieferung abgeschlossen zu haben.

Sollten auch Sie eine Mahnung über ein Abonnement erhalten haben und sich den Betrag nicht erklären können, sollten Sie nicht vorschnell die Mahnung begleichen.

In einem ersten Schritt sollte zunächst geprüft werden, ob es überhaupt zu einem Vertragsschluss kam und vor allem wie. Im Anschluss sollte die Forderung gegebenenfalls bestritten und zusätzlich der Vertrag gekündigt werden.

Sie können uns per WhatsApp 0711 – 50 47 92 98 und E-Mail info@kanzlei-guezel.de sowie telefonisch unter 0711 – 50 47 92 98 erreichen.